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Abrechnung von Behandlungen
Die Abrechnung von Behandlungen erfolgt auf Grundlage der aktuell gültigen Gebührenordnung für Tierärzte GOT in der Ausfertigung vom 15.08.2022.
Sie haben folgende Möglichkeiten der Bezahlung:
Zahlung sofort in bar Zahlung per EC-Cash mit PIN
Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Neukunden generell in bar abgerechnet wird.
Sollte Ihr Tier bei einer Tierkrankenversicherung versichert sein, können wir gegebenenfalls direkt mit der Versicherung abrechnen. Bitte informieren Sie uns hierzu vor Beginn der Behandlung. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass auch ausführliche telefonische Beratungen gemäß Gebührenordnung abgerechnet werden. Hiervon ausgenommen sind telefonische Besprechungen von Labor- oder Untersuchungsbefunden.
Abrechnung in besonderen Fällen: Leider sieht die GOT vor, dass Tierärzte in sogenannten Notfallzeiten eine Notfallgebühr sowie einen Zuschlag berechnen müssen. Dies ist also keine Willkür von uns Tierärzten sondern Vorschrift, an die wir uns halten müssen. Die Notfallzeiten sind definiert in den Zeiten: wochentags von 18:00 bis 8:00 Uhr, an Wochenenden von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr, sowie an gesetzlichen Feiertagen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Notdienst-Gebührenordnung.
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