Abrechnung von Behandlungen

           

Die Abrechnung von Behandlungen erfolgt auf Grundlage der aktuell gültigen Gebührenordnung für Tierärzte GOT in der Ausfertigung vom 28.07.1999, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30.06.2008 geändert worden ist.

 

Sie haben folgende Möglichkeiten der Bezahlung:

 

              Zahlung sofort in bar

              Zahlung per EC-Cash mit PIN

 

 

Sollte Ihr Tier bei einer Tierkrankenversicherung versichert sein, können wir gegebenenfalls direkt mit der Versicherung abrechnen. Bitte informieren Sie  uns hierzu vor Beginn der Behandlung.


 


 

Abrechnung in besonderen Fällen:

Leider sieht die GOT vor, dass Tierärzte in sogenannten Notfallzeiten einen Zuschlag berechnen müssen. Dies ist also keine Willkür von uns Tierärzten sondern Vorschrift, an die wir uns halten müssen.

Die Notfallzeiten sind definiert in den Zeiten: wochentags von 19:00 bis 7:00 Uhr, an Wochenenden von Samstag 13:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr, sowie an gesetzlichen Feiertagen.