| Abrechnung im Notdienst gemäß neuer Notdienst-Gebührenordnung vom 14.02.2020Seit dem 14. Februar 2020 ist eine neue Gebührenordnung für Abrechnungen in Notdiensten in Kraft. Durch diese werden bei Behandlungen in Notdienstzeiten erhöhte Kosten auf sie zukommen. Wir Tierärzte haben uns diese Verordnung nicht ausgedacht, müssen sie aber umsetzen. Im Nachfolgenden möchte ich Ihnen die Äbderungen erläutern. bisherige Notdienstzeiten:
Da wir feste Sprechzeiten innerhalb dieser sogenannten Notdienstzeiten anbieten (abends bis 19:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 11:30 Uhr), werden wir in den regulären Sprechzeiten auch zum jetzigen Gebührensatz abrechnen. Hier kommen also keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu. Außerhalb dieser Zeiten müssen wir dann jedoch zu den Bedingungen der neuen GOT abrechnen. Dies bedeutet für Sie: Eine pauschale Notdienstgebühr: Diese beträgt 50,- Euro bei einem Tierarztbesuch zu den Notdienstzeiten (siehe oben). Bei mehreren zu behandelnden Tieren eines Besitzers fällt diese Gebühr nur einmal an. ACHTUNG: Die GOT-Gebührensätze sind Nettobeträge. Es addieren sich folglich noch 19% Mehrwertsteuer (9,50 €) hinzu. Die Gebühr beträgt also 59,50 Euro. Im Notdienst ist für tierärztliche Leistungen zukünftig mindestens der 2,0-fache Satz der GOT abzurechnen. Anders als in der "Alltags-GOT" (maximal 3-fach kann in Notdiensten künftig bis maximal zum 4-fachen des GOT-Einfach-Satzes abgerechnet werden. Abweichungen hiervon sind sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
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