Abrechnung im Notdienst gemäß neuer Notdienst-Gebührenordnung vom 14.02.2020


Seit dem 14. Februar 2020 ist eine neue Gebührenordnung für Abrechnungen in Notdiensten in Kraft. Durch diese werden bei Behandlungen in Notdienstzeiten erhöhte Kosten auf sie zukommen. Wir Tierärzte haben uns diese Verordnung nicht ausgedacht, müssen sie aber umsetzen. Im Nachfolgenden möchte ich Ihnen die Äbderungen erläutern.




bisherige Notdienstzeiten:


  • an Feiertagen 
  • bei Nacht (zwischen 19:00 und 7:00 Uhr)
  • an Wochenenden (samstags 13:00 Uhr bis montags 7:00 Uhr)




neue Notdienstzeiten:

 

  • an gesetzlichen Feiertagen von 0:00 bis 24:00 Uhr
  • bei Nacht zwischen 18:00 Uhr abends und 8:00 Uhr morgens
  • an Wochenenden von freitags 18:00 Uhr bis zum jeweils folgenden Montag um 8:00 Uhr



Da wir feste Sprechzeiten innerhalb dieser sogenannten Notdienstzeiten anbieten (abends bis 19:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 11:30 Uhr), werden wir in den regulären Sprechzeiten auch zum jetzigen Gebührensatz abrechnen. Hier kommen also keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu.

Außerhalb dieser Zeiten müssen wir dann jedoch zu den Bedingungen der neuen GOT abrechnen. Dies bedeutet für Sie:



Eine pauschale Notdienstgebühr: 

Diese beträgt 50,- Euro bei einem Tierarztbesuch zu den Notdienstzeiten (siehe oben). Bei mehreren zu behandelnden Tieren eines Besitzers fällt diese Gebühr nur einmal an. ACHTUNG: Die GOT-Gebührensätze sind Nettobeträge. Es addieren sich folglich noch 19% Mehrwertsteuer (9,50 €) hinzu. Die Gebühr beträgt also 59,50 Euro.


Ein Mindestsatz: 


Im Notdienst ist für tierärztliche Leistungen zukünftig mindestens der 2,0-fache Satz der GOT abzurechnen.


Ein Höchstsatz: 


Anders als in der "Alltags-GOT" (maximal 3-fach kann in Notdiensten künftig bis maximal zum 4-fachen des GOT-Einfach-Satzes abgerechnet werden.


Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auch alle Behandlungen während der Notdienstzeiten sofort und in bar zu begleichen sind.

Abweichungen hiervon sind sind nur nach vorheriger Absprache möglich.



Unsere Empfehlung:


Um unnötige Kosten für sich zu ersparen, empfehlen wir dringend, bei einem vermuteten Notfall immer erst den Tierarzt oder die Tierklinik telefonisch zu kontaktieren. In einem ersten Gespräch lässt sich so schnell klären, ob es sich tatsächlich um einen Notfall handelt, der während des Notdienstes behandelt werden muss, oder ob man bis zur nächsten regulären Sprechstunde abwarten kann. Auch zu empfehlen ist, dass Sie bei Unsicherheit zeitig Ihre Tierarztpraxis während der Sprechzeiten aufsuchen, und so eventuell nötige Besuche in den Notdienstzeiten vermeiden können.