Tierärztliche Hausapotheke

        


Die Abgabe von Tierarzneimitteln durch den Tierarzt unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Bei diesen handelt es sich im besonderen um das Arzneimittelgesetz und die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken.

Das tierärztliche Dispensierrecht erlaubt es Tierärzten, Medikamente zu lagern und an Patienten abzugeben, die sich bei ihm in der Betreuung befinden. Dies bedeutet für Sie als Tierhalter, dass wir nur Medikamente für Ihr Tier aushändigen dürfen, wenn es sich bei uns in Behandlung befindet, und aufgrund einer Untersuchung die Notwendigkeit dieses Medikamentes festgestellt wurde. Zudem ist der Tierarzt zur Kontrolle der Anwendung des Medikamentes sowie des Therapieerfolges aufgefordert.

Sie helfen uns dabei, diese Regelungen einzuhalten, wenn Sie Ihr Tier in der Praxis vorstellen, damit wir eine Diagnose und einen Behandlungsplan aufstellen können. Sollten Sie Medikamente für Dauerbehandlungen aufgrund einer chronischen Erkrankung Ihres Tieres benötigen, so ist es sinnvoll, Ihr Tier - sofern nicht anders mit dem Tierarzt vereinbart - in mindestens vierteljährlichen Abständen erneut vorzustellen. Dadurch besteht die Möglichkeit die weitere Wirkung des Medikamentes zu untersuchen und gegebenenfalls eine Anpassung der Dosierung an eventuelle Änderungen des Gewichtes oder des Gesundheitszustandes anzupassen. Dies geschieht im Interesse Ihres Tieres.