Zum Thema "Hausbesuche"

        


 

Generell würde ich es begrüßen, wenn Sie mit Ihrem Haustier in die Praxis kommen.

Dies aus mehreren Gründen: durch unsere Sprechzeiten bleibt zum einen nur eingeschränkt Zeit, um ausgedehnte Hausbesuche zu machen. Zum anderen sind bei Ihnen zu Hause die Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten natürlich eingeschränkt. Nicht alle Geräte und Instrumente, die zu einer ausreichenden Untersuchung nötig sind, können transportiert werden. Dadurch werden unter Umständen Behandlungen verzögert, weil Untersuchungs-Proben erst in die Praxis  transportiert und danach neue Besuchstermine vereinbart werden müssen. Hierdurch kann wertvolle Zeit verloren gehen.


 

Sicher ist es manchmal nicht möglich, ein Tier in die Praxis zu bringen, wenn die äußeren Umstände es nicht zu lassen. Reden Sie mit uns, damit wir in solchen Situationen eine passende Lösung und den besten Weg für Sie und Ihr Tier finden.


 

Aktuelles zum Thema Hausbesuche ab Mai 2017!


Auf vielfachen Wunsch bieten wir wieder Hausbsuche an. Bitte beachten Sie jedoch die nachfolgenden Optionen:


Notfallbehandlungen sollten auch weiterhin in der Praxis erfolgen, da hier deutlich bessere Möglichkeiten zur Versorgung Ihres Tieres bestehen. Der Großteil der Praxisausstattung ist auf Untersuchungen und Behandlungen innerhalb der Praxisräume ausgerichtet.


Hausbesuche müssen vorher telefonisch vereinbart werden, da sie nur zu Zeiten außerhalb der Sprechstunden möglich sind.


Die Abrechnung der Hausbesuche erfolgt zum 1,8-fachen (an Werktagen 8:00 bis 18:00) bzw. zum 2,6-fachen (an Wochenenden, Feiertagen und in Zeiten von 18:00 bis 8:00) Satz der GOT. Dadurch wird der zusätzliche Zeitbedarf für die Vor- und Nachbearbeitung der Hausbesuche (Packen der Untersuchungsgeräte und Medikamente sowie Dokumentation der Untersuchungsbefunde, Behandlungen, Medikamente etc.) ausgeglichen.

Für Routineimpfungen wird ein Gebührensatz in Höhe vom 1,25-fachen erhoben.


Ferner fallen Gebühren in Form einer Hausbesuchs-Pauschale sowie Gebühren für die Anfahrt an. Für die Anfahrt müssen nach der derzeit gültigen GOT Gebühren 3,50 Euro je Doppel-km zuzüglich Umsatzsteuer.

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung bei Hausbesuchen direkt in bar, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.